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   VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20   

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VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20 (https://dejure.org/2020,22600)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2020 - 6 S 1786/20 (https://dejure.org/2020,22600)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - 6 S 1786/20 (https://dejure.org/2020,22600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst b), d) PBZugV; § 153a Abs. 2 StPO; § 415 ZPO; § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PBefG; § 15 Abs. 4 PBefG; § 47 PBefG; Art. 12 Abs. 1 GG
    PBZugV, StPO; ZPO; PBefG, GG

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG, § 15 Abs 4 PBefG, § 47 PBefG, § 49 PBefG, § 1 Abs 1 S 2 Buchst b PBZugV
    Wiedererteilung einer Taxikonzession - Anhaltspunkte für Unzuverlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2019 - 13 A 1681/18
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Als solche kommen vor allem Verstöße gegen Erklärungs-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten gegenüber den Steuerbehörden und sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstellen in Betracht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2013 - 13 B 576/13 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 21.08.2019 - 13 A 1681/18 -, juris Rn. 4).

    Gegebenenfalls haben die Verwaltungsbehörden und -gerichte Verstöße im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b) und d) PBZugV eigenständig zu ermitteln und auf ihre Schwere hin zu beurteilen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.08.2019 - 13 A 1681/18 -, juris Rn. 6).

  • OVG Bremen, 22.03.2018 - 1 B 26/18

    Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Genehmigung zum Verkehr mit Taxen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Sie setzt regelmäßig voraus, dass es um die "Verlängerung" einer bestehenden Genehmigung geht, und das Gericht muss die Feststellung treffen, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 7 und Beschluss vom 26.06.2019 - 9 S 44/19 -, jeweils m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris Rn. 12; HambOVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 3 Bs 255/13 -, juris Rn. 9).

    Der bloße Verdacht, es könnte zu solchen Verstößen gekommen sein, reicht insoweit nicht aus (OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris Rn. 14; a.A. wohl HambOVG, Beschluss vom 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 1272/18

    Einstweilige Anordnung zwecks Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Sie setzt regelmäßig voraus, dass es um die "Verlängerung" einer bestehenden Genehmigung geht, und das Gericht muss die Feststellung treffen, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 7 und Beschluss vom 26.06.2019 - 9 S 44/19 -, jeweils m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris Rn. 12; HambOVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 3 Bs 255/13 -, juris Rn. 9).

    Der Senat folgt dabei der Sache nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts, wonach für eine Taxigenehmigung für jedes davon erfasste Fahrzeug ein Streitwert in Höhe von jeweils 15.000 EUR sowie für eine Mietwagengenehmigung ein Streitwert in Höhe von 10.000 EUR je Fahrzeug anzusetzen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2016 - 12 S 2257/14 -, juris Rn. 47; Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2013 - 13 B 576/13

    Versagung einer Verlängerung der Genehmigung zur Ausführung des Verkehrs mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Als solche kommen vor allem Verstöße gegen Erklärungs-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten gegenüber den Steuerbehörden und sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstellen in Betracht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2013 - 13 B 576/13 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 21.08.2019 - 13 A 1681/18 -, juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 14.11.2013 - 3 Bs 255/13
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Sie setzt regelmäßig voraus, dass es um die "Verlängerung" einer bestehenden Genehmigung geht, und das Gericht muss die Feststellung treffen, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 7 und Beschluss vom 26.06.2019 - 9 S 44/19 -, jeweils m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris Rn. 12; HambOVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 3 Bs 255/13 -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2016 - 12 S 2257/14

    Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Der Senat folgt dabei der Sache nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts, wonach für eine Taxigenehmigung für jedes davon erfasste Fahrzeug ein Streitwert in Höhe von jeweils 15.000 EUR sowie für eine Mietwagengenehmigung ein Streitwert in Höhe von 10.000 EUR je Fahrzeug anzusetzen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2016 - 12 S 2257/14 -, juris Rn. 47; Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 35).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Ausnahmen von diesem Verbot kommen nur in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d.h. wenn andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69; BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, BVerwGE 146, 189, und Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2019 - 9 S 44/19 -).
  • OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07

    Zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Der bloße Verdacht, es könnte zu solchen Verstößen gekommen sein, reicht insoweit nicht aus (OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris Rn. 14; a.A. wohl HambOVG, Beschluss vom 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Grundsätzlich ausgeschlossen - da mit dem Wesen einer einstweiligen Anordnung nicht vereinbar - ist es, eine Regelung zu treffen, die rechtlich oder zumindest faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinausläuft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, 1112).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.2020 - 6 S 1786/20
    Gleichwohl ist es den Verwaltungsbehörden und den Gerichten nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, ob sich daraus hinreichende Schlussfolgerungen für das Vorliegen einer Unzuverlässigkeit ergeben können (vgl. zum Ganzen für den Fall einer tierärztlichen Approbation BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2021 - 6 S 1507/21
    Ausnahmen hiervon kommen nur in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d.h. wenn andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69 ; BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, BVerwGE 146, 189 und Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 6 S 1786/20 -, juris Rn. 4).

    Sie setzt regelmäßig voraus, dass es um die "Verlängerung" einer bestehenden Genehmigung geht, und das Gericht muss die Feststellung treffen, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2018 - 9 S 1272/18 -, juris Rn. 7, Beschluss vom 26.06.2019 - 9 S 44/19 -, n.v. und Beschluss vom 27.07.2020 - 6 S 1786/20 -, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, NordÖR 2018, 233 ; HambOVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 3 Bs 255/13 -, juris Rn. 9).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf den § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 GKG in Verbindung mit Nr. 47.4 und Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 und folgt der von den Beteiligten nicht beanstandeten Festsetzung durch das Verwaltungsgericht (zur Berücksichtigung jedes von der Genehmigung erfassten Fahrzeugs sowie zur Halbierung des Streitwerts mit Blick auf die kürzere Geltungsdauer der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens begehrten Genehmigungen im Vergleich zu den im Hauptsacheverfahren zu erstreitenden Genehmigungen vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 6 S 1786/20 -, juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2021 - 6 S 2763/21

    Rechtsschutz gegen die Versagung einer aktiven Duldung hinsichtlich des

    Ausnahmen von diesem Verbot kommen nur in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d.h. wenn andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, BVerwGE 146, 189 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.08.2020 - 12 S 1671/20 -, ESVGH 71, 29 ; Beschluss vom 27.07.2020 - 6 S 1786/20 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 - 13 S 1735/23

    Mangelnde Zuverlässigkeit eines Abschleppunternehmers; Fehlen einer tatsächlichen

    Der Umstand, dass das u. a. wegen des Straftatbestands der Erpressung (§ 253 StGB) gegen die Antragstellerin geführte Strafverfahren nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt worden ist, hindert ebenso wenig wie das Fehlen entsprechender Bußgeldbescheide eine auf dem Gesamtverhalten des Unternehmers oder des Verkehrsleiters beruhende Prognose, dass die betreffende Person auch künftig nicht die Gewähr dafür bietet, dass das Unternehmen ordnungsgemäß geführt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.04.2013 a. a. O. Rn. 11; Knorre, GüKG, 2. Aufl., § 3 Rn. 18; zum Personenbeförderungsrecht VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 6 S 1786/20 - juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2023 - 5 LA 36/22

    Widerruf der Mietwagengenehmigung wegen Unzuverlässigkeit; Herleitung ernstlicher

    Das Verwaltungsgericht geht zutreffend davon aus, dass bei einer Taxikonzession für jedes davon erfasste Fahrzeug ein Streitwert in Höhe von jeweils 15.000 Euro und bei einer Mietwagenkonzession ein Streitwert in Höhe von 10.000 Euro je Fahrzeug anzusetzen ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 6 S 1786/20 -, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844

    Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz

    Dies gilt uneingeschränkt auch für Akten eines Ermittlungsverfahrens, das nicht zur Anklageerhebung geführt hat, setzt allerdings eine eigenständige Würdigung und Bewertung der strafgerichtlichen Verfahrensakten voraus (vgl. dazu BVerfG, B.v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530 = juris Rn. 21; BVerwG, B.v. 28.4.1998 - 3 B 174.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 101 = juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 27.7.2020 - 6 S 1786/20 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 6 S 2606/21
    Diese Befugnis geht jedoch mit der Pflicht einher, die vorliegenden Erkenntnisse eigenständig auf ihre Belastbarkeit zu überprüfen und eine selbstständige Beweiswürdigung vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2020 - 6 S 1786/20 -, juris Rn. 7 und 9).
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